Mitglied werden

Werden Sie Mitglied im Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe e.V.!

Sowohl juristische als auch natürliche Personen können Fördermitglieder werden.

Juristische Personen, die als Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, können aktive Mitglieder werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie das Qualitätskriterium “Unabhängigkeit” ausreichend erfüllen und auf Grundlage der zentralen inhaltlichen Positionen und Qualitätskriterien ombudschaftlicher Beratung tätig sind. Diese sind im Selbstverständnis des Bundesnetzwerks ausführlich erläutert.

Natürliche Personen benötigen für eine aktive Mitgliedschaft einen beruflichen Bezug zum Thema Ombudschaft.

Über Anträge auf aktive Mitgliedschaften entscheidet der Vereinsvorstand.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.