Am 25.09.2023 will sich der KRJV gemeinsam mit Wissenschaftler:innen, Fachkräften und Adressat:innen dem Thema Hilfeplanverfahren widmen.
Die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ist Teil der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Mit der Umsetzung von Inklusion in der Jugendhilfe wurde zwar bereits 1995 mit der Einführung des § 35a SGB VIII begonnen und mit dem umfassenden Bundesteilhabegesetz (BTHG) erweitert, sie ist aber nach wie vor nicht abgeschlossen ...