Unabhängige Ombudsstelle Bayern kritisiert aktuellen Gesetzentwurf für ein landesweites bayerisches Ombudschaftswesen
Die unabhängige Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe in Bayern e.V. hat sich kritisch zum aktuellen Gesetzentwurf für ein landesweites bayerisches Ombudsschaftswesen geäußert [zur Stellungnahme (PDF)].
Der bayerische Ministerrat hat am 29. Juli 2025 einen Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze gebilligt. Im Wesentlichen geht es um die Umsetzung bundesgesetzlicher Vorgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere eines landesweiten bayerischen Ombudsschaftswesens nach § 9a SGB VIII. Darin wird vorgeschlagen, dass das ZBFS-Bayerische Landesjugendamt (BLJA) künftig die Funktion der landesweiten Anlauf-, Fach- und Servicestelle für Ombudschaft übernehmen soll.
Die unabhängige Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe in Bayern e.V. argumentiert, dass die institutionelle Anbindung an eine staatliche Stelle wie das ZBFS-BLJA keine niedrigschwelligen Zugänge für Ratsuchende erkennen lässt, wie es der Gesetzentwurf betont. Eine Konkretisierung hinsichtlich Aufgaben und Durchführung wird vermisst. Des Weiteren wird die suggerierte Kostenneutralität der Umsetzung kritisiert. Der Abschlussbericht der bayerischen Modellprojekte liegt dem StMAS mit konkreten Umsetzungs- und Personalbedarfsvorschlägen, die nicht kostenneutral sind, vor.