Zugang zum Recht. Für alle.
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe (BNO) bietet in Zusammenarbeit mit Ombudsstellen und externen Expert*innen regelmäßig Fort- und Weiterbildungen in vier Modulen für Haupt- und Ehrenamtliche in der ombudschaftlichen Praxis auf Grundlage der Qualitätskriterien des ombudschaftlichen Selbstverständnisses an. Zusätzlich gibt es regelhaft Vertiefungsangebote zu spezifischen Fragestellungen, um aktuelle Entwicklungen der Kinder- und Jugendhilfe für die ombudschaftliche Beratung im Sinne der Adressat*innen nutzbar zu machen.
Im Jahr 2025 fördert die CMS- Stiftung im Sinne ihrer Leitlinie „Zugang zum Recht. Für alle“ eine juristische Fortbildungsreihe für Haupt- und Ehrenamtliche des BNO im Rahmen des Vertiefungsangebots zu verwaltungsrechtlichen Spezifika und angrenzenden Rechtsgebieten; unter anderem zum Datenschutz, zum §1631b BGB (freiheitsentziehende Maßnahmen) und zur Bedeutung des Personensorgestatus in der ombudschaftlichen Beratungspraxis. Die Übersicht zum laufenden Fortbildungsprogramm finden Sie auf der Homepage des Bundesnetzwerks.
Ergänzend ermöglicht die CMS- Stiftung die Entwicklung und Implementierung einer Rechtsprechungsdatenbank, die den Mitgliedsorganisationen des BNO systematisierten Zugang zu relevanten Rechtsprechungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII und angrenzenden Rechtsgebieten erlaubt. Mit der kontinuierlichen Pflege und Kommentierung der Bedeutung für die Beratung, durch die Mitgliedsombudsstellen und insbesondere deren Jurist*innen, ist die Wissensplattform mehr als ein Tool zur individuellen kollegialen Beratung:
Die Stiftung fördert damit nachhaltig gewonnenes Expert*innenwissen aus der Fallberatung einzelner Ombudsstellen für alle Adressat*innen ombudschaftlicher Beratung bundesweit nutzbar zu machen und damit den ZUGANG ZU RECHT.FÜR ALLE!
