Zugang zum Recht. Für alle.

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe (BNO) bietet in Zusammenarbeit mit Ombudsstellen und externen Expert*innen regelmäßig Fort- und Weiterbildungen in vier Modulen für Haupt- und Ehrenamtliche in der ombudschaftlichen Praxis auf Grundlage der Qualitätskriterien des ombudschaftlichen Selbstverständnisses an. Zusätzlich gibt es regelhaft Vertiefungsangebote zu spezifischen Fragestellungen, um aktuelle Entwicklungen der Kinder- und Jugendhilfe für die ombudschaftliche Beratung im Sinne der Adressat*innen nutzbar zu machen.

 

Im Jahr 2025 fördert die CMS- Stiftung[1] im Sinne ihrer Leitlinie „Zugang zum Recht. Für alle“ eine juristische Fortbildungsreihe für Haupt- und Ehrenamtliche des BNO im Rahmen des Vertiefungsangebots zu verwaltungsrechtlichen Spezifika und angrenzenden Rechtsgebieten; unter anderem zum Datenschutz, zum §1631b BGB (freiheitsentziehende Maßnahmen) und zur Bedeutung des Personensorgestatus in der ombudschaftlichen Beratungspraxis.  Die Übersicht zum laufenden Fortbildungsprogramm finden Sie auf der Homepage[2] des Bundesnetzwerks.

 

Ergänzend ermöglicht die CMS- Stiftung[3] die Entwicklung und Implementierung einer Rechtsprechungsdatenbank, die den Mitgliedsorganisationen des BNO systematisierten Zugang zu relevanten Rechtsprechungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII und angrenzenden Rechtsgebieten erlaubt. Mit der kontinuierlichen Pflege und Kommentierung der Bedeutung für die Beratung, durch die Mitgliedsombudsstellen und insbesondere deren Jurist*innen, ist die Wissensplattform mehr als ein Tool zur individuellen kollegialen Beratung:

Die Stiftung fördert damit nachhaltig gewonnenes Expert*innenwissen aus der Fallberatung einzelner Ombudsstellen für alle Adressat*innen ombudschaftlicher Beratung bundesweit nutzbar zu machen und damit den ZUGANG ZU RECHT.FÜR ALLE!

Links:

  1. https://www.cms-stiftung.de/
  2. https://www.ombudschaft-jugendhilfe.de/de/topic/6550.fortbildunsgprogramm.html
  3. https://www.cms-stiftung.de/