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Die juristische Einschätzung setzt sich mit folgender Frage auseinander: Wenn eine Ombudsperson im Auftrag eines Elternteils (ohne Sorgerecht) mit dessen Kind (14 Jahre) spricht, muss dann der*die Vormund*in zwangsläufig informiert bzw. um Erlaubnis gefragt werden?
Das Bundesnetzwerk schließt sich der Forderung des Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. an, ombudschaftliche Beratung und Begleitung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen im Sinne einer Interessenvertretung zu ermöglichen.
Das Bundesnetzwerk „Ombudschaft in der Jugendhilfe“ bietet sich gern im Rahmen der Evaluierung des Bundeskinderschutzgesetzes und der Debatten zur Weiterentwicklung des SGB VIII mit seinem Erfahrungswissen als konstruktiver Gesprächspartner an.
Der Referentenentwurf für ein neues Bundeskinderschutzgesetz liegt vor. Das Bundesnetzwerk hat zu ausgewählten Punkten des Entwurfs eine Stellungnahme geschrieben. Diese Stellungnahme wurde an die Referatsleitung Kinder- und Jugendhilfe im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geschickt ...
Das Bundesnetzwerk hat ein Positionspapier zur Stärkung der Betroffenenrechte in der Jugendhilfe entwickelt, um eine Debatte zur Notwendigkeit unabhängiger Ombudsstellen anzustoßen und für die gesetzliche Verankerung, sowie die strukturelle/finanzielle Sicherung unabhängiger Ombudsstellen einzutreten ...
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