Neues KJHG Sachsen-Anhalt mit Regelung zu Ombudsstellen tritt am 11.10.25 in Kraft

12.10.2025

Nachdem die Landesregierung am 17. Dezember 2024 den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt" [Drucksache 8/4952]  beschlossen hat, wurde der Gesetzentwurf  am 12.09.2025 im Landtag mit Änderungen in der Fassung der Beschlussempfehlung [Drucksache 8/5898] angnommen.

Das geänderte KJHG Sachsen-Anhalt beinhaltet im Achten Abschnitt neue Regelungen zu Ombudsstellen (§§30a - 30d).

Das Landesausführungsgesetz sieht eine überregionale Stelle mit mindestens einer regionalen Stelle vor. Bis Ende 2027 soll die Wirkung und die Bedarfsgerechtigkeit des vorgehaltenen ombudschaftlichen Angebotes evaluiert werden. Das Land fördert die Ombudsstellen im Haushaltsjahr 2025 in einer Gesamthöhe von bis zu 379.600 Euro. Beginnend mit dem Jahr 2026 erhöht sich der in Satz 1 genannte Betrag um jährlich 2 v. H. gegenüber dem Vorjahreswert.

OMBUD LSA setzt die Aufgaben der Ombudsstelle in Sachsen-Anhalt an aktuell 2 Standorten (Magdeburg und Stendal) um.