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BNO-Vorstand positioniert sich zu den Plänen der Umsetzung eines landesweiten bayerischen Ombudschaftswesens durch das ZBFS-BLJA
Landtag Baden-Württemberg beschließt Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe mit § 6 Ombudsstellen
Neues KJHG Sachsen-Anhalt mit Regelung zu Ombudsstellen tritt am 11.10.25 in Kraft
Aktualisierte Übersicht zur Umsetzung des § 9a SGB VIII in den Ländern ist online
Neue Broschüre des KJRV: Deine Rechte in der Wohngruppe. Von jungen Menschen - für junge Menschen
Machbarkeitsstudie. Konzipierung einer Jugendwohnagentur für junge Erwachsene in Wohnungsnot in Berlin
Neuerscheinung: Broschüre „Der*Die perfekte Betreuer*in“, Jugend vertritt Jugend NRW
AFET-Orientierungshilfe zur Umsetzung des § 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
Fachtag des Kompetenzzentrum Pflegekinder e. V. „Konflikte in der Pflegekinderhilfe - Zusatzkraft durch Ombudschaft" am 12.01.26
Fachtag des bbe e. V. „Chronisch (inkl. psychisch) erkrankte Eltern und ihre Kinder - Welche Entlastung bietet Elternassistenz für die gesamte Familie?“ am 06.03.2026
Stellenangebot
Liebe Kolleg*innen und Mitstreiter*innen, sehr geehrte Interessierte,
mit diesem Newsletter senden wir Ihnen anlassbezogen Informationen, Veranstaltungshinweise und Materialien zum Themenfeld Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe und angrenzenden Diskursen.
Mit herzlichen Grüßen
das Team der Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Jugendhilfe
Der Vorstand des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. hat sich in einer öffentlichen Stellungnahme zu den Plänen der bayerischen Staatsregierung zur Umsetzung eines landesweiten Ombudschaftswesens nach § 9a SGB VIII durch das ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt positioniert.
Besonders kritisiert wird in der Stellungnahme die Institutionalisierung der Ombudschaft in Bayern beim ZBFS-BLJA, welche sowohl die Wahrung der Unabhängigkeit der bayerischen Ombudschaft gefährdet, als auch gleichzeitig eine versteckte Fachaufsicht durch die Hintertür einführen könnte. Des Weiteren wird die Umsetzung der bayerischen Ombudschaft durch nur zwei Ombudsstellen als nicht ausreichend, nicht bedarfsgerecht und nicht niedrigschwellig erachtet. Der Vorstand des BNO weist zudem kritisch auf die Relevanz des bundesweiten Fachaustauschs durch eine Kooperation im Bundesnetzwerk Ombudschaft hin, sowie auf die Teilnahme an der bundesweiten Statistik, um auch in Zukunft die Qualität der ombudschaftlichen Arbeit in Bayern sicherzustellen.
[zur Stellungnahme]
Der Landtag Baden-Württemberg hat am 15. Oktober 2025 das Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg und zur Änderung des Jugendbildungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz enthält einen ausführlichen § 6 Ombudsstellen.
§ 6 Absatz 2 erläutert die Aufgabe der Ombudsstellen. Darin heißt es "Ombudschaftliche Beratung umfasst auch die mit ihr im Zusammenhang stehende fachpolitische Arbeit für eine bedarfsgerechte und adressatenorientierte Kinder- und Jugendhilfe."
§ 6 Absatz 4 betont zudem die Verpflichtung der Träger der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, die Ombudsstellen unter Beachtung der für sie geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Sozialdatenschutzes, zu unterstützen und bei bestehenden Fragestellungen und Konflikten mit den Ombudsstellen zusammenzuarbeiten.
Das Team der Ombudschaft in der Jugendhilfe BW an insgesamt 4 Standorten setzt die Aufgaben der Ombudsstelle in Baden-Württemberg um.
Nachdem die Landesregierung am 17. Dezember 2024 den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt" [Drucksache 8/4952] beschlossen hat, wurde der Gesetzentwurf am 12.09.2025 im Landtag mit Änderungen in der Fassung der Beschlussempfehlung [Drucksache 8/5898] angnommen.
Das geänderte KJHG Sachsen-Anhalt beinhaltet im Achten Abschnitt neue Regelungen zu Ombudsstellen (§§30a - 30d). Das Landesausführungsgesetz sieht eine überregionale Stelle mit mindestens einer regionalen Stelle vor. Außerdem soll die Ombudsstelle unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden arbeitet. In der Ombudsstelle sollen ausschließlich Personen tätig sein, die geeignet sind, die Aufgaben nach § 9a SGB VIII und § 30b wahrzunehmen. Der Zugang zur Ombudsstelle soll für junge Menschen und ihre Familien niedrigschwellig und barrierefrei erreichbar sein.
Bis Ende 2027 soll die Wirkung und die Bedarfsgerechtigkeit des vorgehaltenen ombudschaftlichen Angebotes evaluiert werden.
OMBUD LSA setzt die Aufgaben der Ombudsstelle in Sachsen-Anhalt an aktuell 2 Standorten (Magdeburg und Stendal) um.
Unsere Übersicht zu "§ 9a SGB VIII - landesrechtliche Regelungen" wurde unter "Fachinformationen" auf www.ombudschaft-jugendhilfe.de aktualisiert.
Den bundesweit aktuellen Stand können Sie nun hier einsehen.
Die neue Broschüre „Deine Rechte in der Wohngruppe“ des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V. wurde von 35 jungen Menschen aus unterschiedlichen Wohngruppen der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen erarbeitet und fokussiert die Umsetzung der Kinderrechte in der stationären Kinder- und Jugendhilfe: Das Recht auf Beteiligung, auf Privatsphäre, auf Taschengeld, uvm.
Die Broschüre bietet einen umfangreichen Überblick und richtet sich sowohl an die jungen Menschen, als auch an Fachkräfte.
Die Broschüre steht kostenlos zum Download bereit oder kann als Printversion für 1€ direkt beim Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V. bestellt werden.
In Kürze erscheint die "Machbarkeitsstudie. Konzipierung einer Jugendwohnagentur für junge Erwachsene in Wohnungsnot in Berlin" (Autor: Prof. Dr. Peter Schruth, BNO-Vorstand) in der Online-Publikationsreihe Theorie-Praxis-Transfer der IGFH. Die Studie geht neben vielen anderen relevanten Punkten auf Abbrüche von stationärer Jugendhilfe und deren Beendigung, als Risiko und Hintergrund für Wohnungslosigkeit bei jungen Erwachsenen ein. Gleichzeitig zeigt sie u.a. die bestehenden Rechtsgrundlagen der Hilfe für junge Volljährige, (fehlende) Nachbetreuung (4.2) und Jugendhilferecht (5.3) auf und schafft durch Maßnahmen wie der Institutionalisierung der Jugendwohnagentur als Hub einen realistischen Vorschlag um verdeckter und akuter Wohnungslosigkeit entgegenzuwirken.
„Der*Die perfekte Betreuer*in“ ist ein 13-seitiger Ratgeber für pädagogische Fachkräfte in Wohngruppen - entwickelt und erstellt von jungen Menschen aus der Jugendhilfe, „… um das ‚Betreuer*in-sein‘ einmal von [ihrer] Seite zu betrachten“.
Die Broschüre ist in neun kurze Kapitel gegliedert: Nach einer Übersicht über zentrale Kinderrechte folgt das Kapitel „Du und ich auf Augenhöhe“. Dieser Abschnitt behandelt Themen wie Partizipation, emotionales Dasein, aufmerksames Zuhören und Nachfragen, Sensibilität, Respekt, Privatsphäre und gemeinsame Reflexion und schafft damit einen Überbau für die folgenden Kapitel. Es folgen eine 8-Schritte-Anleitung für einen gelingenden Beziehungsaufbau mit jungen Menschen, eine Red-und-Green-Flags-Übersicht, jeweils ein Anschnitt zu gelingender Kommunikation und Privatsphäre und konkrete Handlungsempfehlungen für „den*die perfekte Betreuer*in im HPG“. Die Broschüre endet mit autobiographischen Einblicken von Carereceiver*innen, die sowohl als positive, als auch als negative Fallbeispiele dienen.
Wir gratulieren Jugend vertritt Jugend NRW zum Erscheinen dieser wertvollen Broschüre! Definitiv ein Must-have für pädagogische Fachkräfte in Wohngruppen – nicht nur in NRW, sondern auch darüber hinaus.
Die Broschüre kann hier als PDF heruntergeladen werden.
Gerade für Familien, die bislang kaum Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe suchen oder finden – wie Familien mit psychisch, sucht- oder chronisch kranken Eltern – eröffnen präventive und niedrigschwellige Hilfen ohne „Umweg“ und vorherige Antragstellung beim Jugendamt eine wichtige Chance, notwendige Unterstützung zu erhalten. Diesen Bedarf greift der § 20 SGB VIII „Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen“ auf. Um die Praxis beim Auf- und Ausbau von Hilfen zur Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen zu unterstützen, hat der AFET eine Orientierungshilfe zur Umsetzung des § 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen entwickelt. Die Orientierungshilfe ist kostenfrei verfügbar, enthält praktische Beispiele zur Umsetzung und richtet sich sowohl an Jugendämter als auch an freie Träger – insbesondere Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste. Sie wurde in enger Zusammenarbeit mit einer befristet einberufenen Arbeitsgruppe erarbeitet, der Vertreter*innen aus Jugendämtern, Landesjugendämtern, freien Trägern und Verbänden angehörten. Ziel der Orientierungshilfe ist es, Jugendämter und freie Träger als potenzielle leistungsvermittelnde und/oder leistungserbringende Dienste praxisnah bei der Entwicklung, Gestaltung und Implementierung niedrigschwelliger Hilfen zu begleiten und so die präventiven und niedrigschwelligen Ansätze der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig zu stärken.
Das Kompetenzzentrum Pflegekinder e. V. lädt zum bundesweiten Fachtag ein:
Die Ombudschaft für die Kinder- und Jugendhilfe ist bundesweit im Ausbau befindlich – doch Pflegekinder und ihre Familien wissen oft nichts über dieses wichtige Unterstützungsangebot. Die Vertreter:innen der Ombudschaft wiederum wissen häufig auch nicht genug über Schwierigkeiten in der Pflegekinderhilfe, auch weil bisher relativ wenige Anfragen aus diesem Bereich kommen.
Eine Gruppe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Pflegefamilien setzt sich mit dem Prinzip Ombudschaft auseinander: Ombudschaft! Ombud-was??!? Wie funktioniert das genau? Wer kann sich dahin wenden und in welchen Fällen? Wie kann die Ombudschaft helfen? Wie müssen Unterstützungsangebote gestaltet sein, damit man sie (gut) annehmen kann?
Im Projekt „Ombud-was??!?“ (2024-2026) des Kompetenzzentrum Pflegekinder haben die Careleaver:innen bundesweit Ombudsstellen besucht und interviewt und gemeinsam mit Ombudsleuten die Inhalte für die Veranstaltung erarbeitet. Gespräche mit Adressat:innen sowie mit Ombudsleuten halten der Jugendhilfe den Spiegel vor: Wir erkennen Schwachpunkte und können dort ansetzen, um die Umsetzung der Hilfen zur Erziehung besser zu machen.
Das Kompetenzzentrum Pflegekinder lädt alle Interessierten ein, sich an diesem Austausch im Rahmen des Fachtags "Konflikte in der Pflegekinderhilfe - Zusatzkraft durch Ombudschaft" am 12.01.2026 in Berlin zu beteiligen: In Diskussionen, Workshops, Ausstellungen und einem Podcast werden Ihnen genug Themen angeboten. Zusätzlich werden viele Ombudsstellen der Jugendhilfe aus ganz Deutschland sich und ihre Arbeit vorstellen.
Das aktualisierte Fortbildungsprogramm und weitere Informationen finden Sie hier.
Der bbe e. V. lädt zum bundesweiten Fachtag ein:
Häufig ist zu lesen, dass viele Minderjährige mehr als altersgerecht in die Versorgung von Angehörigen einbezogen werden und dadurch der Gefahr der Parentifizierung und / oder nicht ausreichenden elterlichen Unterstützung ausgesetzt sind. In Familien mit Eltern mit Behinderung und chronischer Erkrankung muss das heute nicht mehr sein. Der Bundestag hat bereits 2020 mit der 2. Stufe des BTHG eine Möglichkeit geschaffen, Kinder von der Übernahme dieser Aufgaben zu entlasten. § 78 Abs. 3 SGB IX bietet Alltagsentlastung in Form von Elternassistenz für Mütter und Väter mit Behinderung bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder - chronisch psychisch erkrankte und suchterkrankte Eltern sind hier eingeschlossen. Es gibt Regionen in Deutschland, die bereits viel Erfahrung mit dem Einsatz von Elternassistenz haben. Auch bei Bewilligung für Eltern mit psychischen Behinderungen machen manche Regionen inzwischen gute Erfahrungen. Doch diese Hilfen werden noch sehr selten genutzt, um die Eltern im Alltag und damit auch die Kinder zu entlasten.
Daher lädt der bbe e. V. am 06.03.26 zum Fachtag in Hannover ein, um von den guten Erfahrungen zu lernen und über die Zusammenarbeit der verschiedenen Angebote für die Familien mit chronisch kranken und behinderten Eltern und ihren Kindern ins Gespräch zu kommen. Schwerpunktthema sind dabei nicht sichtbar behinderte Eltern - also auch die Eltern mit psychischer und Sucht-Erkrankung.
Die Einladung zum bundesweiten Fachtag sowie das Tagungsprogramm finden Sie hier.
Zur Verstärkung des Teams der überregionalen Ombudsstelle in Niedersachsen, sucht Berni e. V. zum 01.04.2026 eine Fachkraft (m/w/d) der Sozialen Arbeit, der Sozialpädagogik oder der Erziehungs- und Sozialwissenschaften in der Jugendhilfe. Aufgaben sind die Geschäftsführung, die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards für die ombudschaftliche Arbeit in Niedersachsen, die Beratung der regionalen Ombudsstellen in kritischen Fallsituationen uvm.
Die gesamte Ausschreibung finden Sie hier.
Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V.Emser Str. 126 Tel. 030/2130 08-73 E-Mail: info@ombudschaft-jugendhilfe.de |
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