Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe e.V.
Newsletter März 2026

 

§ 9a SGB VIII - Aktualisierte Übersicht über landesrechtliche Regelungen 

Der KJRV positioniert sich: Geschlossene Unterbringung und Freiheitsentzug darf in der Jugendhilfe keinen Platz haben

Podcast ASD Wissen: Folge mit der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen zum Verhältnis zwischen Ombudschaft und Jugendamt

Save the Date: Digitale Fortbildung des BNO „Rechtswidrige Befristungen von Hilfen in Jugendhilfe und Eingliederungshilfe: Recht praktisch umsetzen“ am 31.03.2026

Fachzeitschrift unsere jugend 02/2026 zum Thema Ombudschaft und Beschwerdeverfahren

Fachzeitschrift FamilienBande 02/2025 des Kompetenzzentrum Pflegekinder zum Thema Ombudschaft

Empfehlung zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Materialien des BuMF zum Recht auf Gesundheitsversorgung und zur unabhängigen Interessenvertretung bei der Alterseinschätzung junger Geflüchteter

 

Liebe Kolleg*innen und Mitstreiter*innen, sehr geehrte Interessierte,

mit diesem Newsletter senden wir Ihnen anlassbezogen Informationen, Veranstaltungshinweise und Materialien zum Themenfeld Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe und angrenzenden Diskursen.

Mit herzlichen Grüßen
das Team der Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Jugendhilfe

 

§ 9a SGB VIII - Aktualisierte Übersicht über landesrechtliche Regelungen

Unsere Website wurde hinsichtlich der Landesausführungsgesetze aktualisiert:

§ 9a SGB VIII gibt vor, dass die Länder für die bedarfsgerechte Einrichtung von unabhängigen Ombudsstellen verantwortlich sind. In fast allen Bundesländern sind infolgedessen inzwischen landesgesetzliche Regelungen verabschiedet worden bzw. in Kraft getreten.

Hier sind die landesrechtlichen Regelungen sowie verabschiedete Landesausführungsgesetze gelistet.

 

Der KJRV positioniert sich: Geschlossene Unterbringung und Freiheitsentzug darf in der Jugendhilfe keinen Platz haben

Im Freistaat Sachsen wird gegenwärtig auf politischer und fachlicher Ebene über den angemessenen Umgang mit einer als „Leipziger Kinderbande“ bezeichneten Gruppierung diskutiert. Nach übereinstimmenden Medienberichten handelt es sich um mehrere minderjährige Kinder und Jugendliche, denen eine erhebliche Anzahl von Straftaten zugeschrieben wird. Im Mittelpunkt der Berichterstattung stehen dabei insbesondere Kinder im Alter von zehn und elf Jahren. Nach der geltenden Rechtslage sind Personen unter 14 Jahren gemäß § 19 StGB strafrechtlich schuldunfähig. Diese gesetzliche Festlegung ist eindeutig und lässt keinen Raum für eine einzelfallbezogene Relativierung aus kriminalpolitischen Erwägungen.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund sind Forderungen nach freiheitsentziehenden Maßnahmen kritisch zu bewerten, zumal bislang nicht transparent dargelegt wurde, welche rechtlich zulässigen und fachlich vorgesehenen Interventionsmöglichkeiten bereits geprüft oder ausgeschöpft worden sind. Gleichwohl werden auf politischer Ebene Überlegungen angestellt, Formen geschlossener Unterbringung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen in Betracht zu ziehen.

Der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V. (KJRV) positioniert sich hierzu ablehnend. Auch seitens des zuständigen Sozialministeriums wird darauf hingewiesen, dass in der sächsischen Kinder- und Jugendhilfe keine geschlossenen Unterbringungsangebote vorgesehen sind. Diese strukturelle Entscheidung beruht auf langjährigen fachlichen Auseinandersetzungen sowie auf einem fortgeltenden Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses. Anhaltspunkte für eine Abkehr von dieser fachpolitischen Grundsatzentscheidung sind derzeit nicht erkennbar.

Der Leiter des Jugendamtes Leipzig verweist auf vorhandene differenzierte Hilfs- und Unterstützungsangebote innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, die aus seiner Sicht geeignet erscheinen und bislang nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Diese fachliche Einschätzung wird vom Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V. geteilt.

Hier geht es zur Positionierung des KJRV.

 

Podcast ASD Wissen: Folge mit der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen zum Verhältnis zwischen Ombudschaft und Jugendamt

Eine neue Folge des ASD Wissen Podcasts ist unter dem Titel  Die Ombudsstelle als Ressource für den ASD verstehen erschienen:

Vivian Guerrero Meneses, Geschäftsführerin der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen, gibt auf Grundlage ihrer beruflichen Praxis Einblicke in die Arbeit der Ombudsstelle. Dabei greift sie verbreitete Unsicherheiten im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) auf, insbesondere die Frage, ob Ombudsstellen primär als Kontroll- und Prüfstellen oder als unterstützende Kooperationspartner*innen zu verstehen seien.

Sie erläutert die Arbeitsweise der Ombudsstelle, die auf dem Ansatz der Hilfe zur Selbsthilfe beruht und konsequent an den subjektiven Rechten junger Menschen ausgerichtet ist. Zugleich betont sie die dialogorientierte Zusammenarbeit mit den Jugendämtern. Ziel sei es nicht, Konfrontationen zu erzeugen, sondern durch fachlich fundierte Beratung und Vermittlung zu tragfähigen Lösungen beizutragen.

Anhand typischer Konfliktkonstellationen – etwa im Zusammenhang mit der zeitlichen Befristung von Hilfen oder der Beteiligung junger Menschen an Hilfeplanverfahren – wird deutlich, in welchen Bereichen es regelmäßig zu Spannungen kommt. Die Ombudsstelle versteht sich hierbei als unabhängige Instanz, die dazu beiträgt, strukturelle Machtungleichgewichte auszugleichen und die im SGB VIII verankerten Rechte von jungen Menschen wirksam zur Geltung zu bringen.

Darüber hinaus skizziert Vivian Guerrero Meneses ihre Perspektive für einen flächendeckend niedrigschwelligen Zugang zu ombudschaftlicher Beratung in ganz Hessen. Sie unterstreicht die Bedeutung eines respektvollen, transparenten und lösungsorientierten Austauschs zwischen Ombudsstelle und ASD als Voraussetzung für eine konstruktive Zusammenarbeit im Interesse der betroffenen jungen Menschen.

Die ganze Folge ist hier anzuhören.

 

Save the Date: Digitale Fortbildung des BNO „Rechtswidrige Befristungen von Hilfen in Jugendhilfe und Eingliederungshilfe: Recht praktisch umsetzen“ am 31.03.2026

In der digitalen Fortbildung am 31.03.2026 referiert RA‘in Gila Schindler zur Rechtswidrigkeit von pauschalen Befristungen in der Jugend- und Eingliederungshilfe. Im Anschluss an den Input geht die Fortbildung in ein freies Format mit der Referentin über, in dem Fragen aus der ombudschaftlichen Praxis gestellt werden können. Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus Ombudsstellen, die über die Rechtswidrigkeit von pauschalen Befristungen Bescheid wissen, aber in der Praxis immer wieder auf Hürden stoßen, das geltende Recht zu verwirklichen.

Hier folgen demnächst weitere Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung.

Das BNO hat im Rahmen der Kampagne "Widerspruch wagen!" Materialien zur rechtswidrigen Befristung von Hilfen entwickelt. Diese sind hier zu finden.

 

Fachzeitschrift unsere jugend 02/2026 zum Thema Ombudschaft und Beschwerdeverfahren

Unter dem Titel Ombudschaft und Beschwerdeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe ist die Ausgabe 02/2026 der Fachzeitschrift unsere jugend erschienen.

Die Ausgabe umfasst folgende Beiträge:

  • Unabängig und bedarfsgerecht? - Ombudsstellen nach § 9a SGB VIII. Entwicklungen und aktuelle Konfliktlinien, Lydia Tomaschowski, Andrea Len
  • Folgen restriktiver Praxis. Impulse zur kritischen Fallreflexion aus ombudschaftlicher Perspektive, Hanna Estel
  • "Ich will mich dafür stark machen, dass Pflegekinder zu ihrem Recht kommen können, dass sie gehört werden und ihnen geholfen wird." Interview mit Careleaver:innen aus dem Projekt OMBUD-WAS??!?, Melissa Manzel
  • "Wasche mich, aber mach mich nicht nass ..." - Potenziale und Voraussetzugen einrichtungsexterner Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe, Henriette Grapentin, Nina Jann, André Kapuczinski

Zu bestellen ist die Zeitschrift hier über den Reinhardt-Verlag.

 

Fachzeitschrift FamilienBande 02/2025 des Kompetenzzentrum Pflegekinder zum Thema Ombudschaft

Unter dem Titel Ombud-was??!? Eine Zusatzkraft für die Jugendhilfe  ist die FamilienBande 02/2025 des Kompetenzzentrum Pflegekinder erschienen. 

Die Ausgabe ist Produkt des gleichnamigen Projekts Ombud-was??!?, in dem das BNO über zwei Jahre hinweg mit dem Kompetenzzentrum Pflegekinder zusammengearbeitet hat.

Die Fachzeitschrift FamilienBande für Fachkräfte, Pflegeltern und weitere Interessierte wird vom Kompetenzzentrum Pflegekinder e. V. seit 2013 herausgegeben.

Die Ausgabe umfasst:

  • Beschwerde und Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe von Lydia Tomaschowski, Melissa Manzel, Ulrike Urban-Stahl
  • Zahlen Daten Fakten rund um Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe vom Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe
  • Erste Fragen an die Ombudschaft. Die Projektgruppe geht auf Tournee.
  • Eine Erfolgsgeschichte kann weitergehen! Ein Buchtipp von Dr. Gerhard Steege.
  • Ich wusste gar nicht, dass ich bei einer Ombudsstelle war. Ein Erfahrungsbericht von Sarah Borau
  • Das alles ist schwer zu verstehen, wenn man noch ein Kind ist. Ein Erfahrungsbericht von Justin Malß
  • Unser Rat: Über seine Rechte Bescheid wissen und Zusatzkräfte nutzen. Gespräch mit 5 Careleaver:innen und Katrin Behrens
  • Kann ich denen vertrauen? Interview mit Hans-Dieter Pralle, OJA! Hamburg und Amina Busch
  • Wie kämpferisch darf oder muss Ombudschaft sein? Interview mit Lisa Jahns, Ombudschaft LSA und Sarah Borau
  • Careleaving. Wie geht es weiter nach der Jugendhilfe? Gespräch mit Dorothee Körner, Franziska Suckut, BeBeE Bremen und Katrin Behrens
  • Was echt wichtig ist. 9 Forderungen an die Jugendhilfe.

Die Fachzeitschrift kann hier über das Kompetenzzentrum Pflegekinder bestellt werden.

 

Empfehlung zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Anlässlich ihres zehnjährigen Bestehens hat die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ihre bereits 2019 veröffentlichten Empfehlungen "Institutionen übernehmen Verantwortung. Empfehlungen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt" überarbeitet und neu formuliert. Die Empfehlung richtet sich an Institutionen, die sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen aufarbeiten möchten. In die Neufassung flossen sowohl zentrale Erkenntnisse aus den Aufarbeitungsprozessen der vergangenen Jahre als auch die Ergebnisse eines zweijährigen Dialogverfahrens ein, an dem Betroffene, Institutionsvertreter:innen und Wissenschaftler:innen beteiligt waren. Die aktualisierten Empfehlungen sollen sicherstellen, dass Institutionen sich ihrer Verantwortung künftig weniger leicht entziehen können und die Interessen der Betroffenen stärker als bisher im Mittelpunkt der Aufarbeitung stehen.

Hier geht es zum Download der Empfehlung.

 

Materialien des BuMF zum Recht auf Gesundheitsversorgung und zur unabhängigen Interessenvertretung bei der Alterseinschätzung junger Geflüchteter

Der BuMF hat zwei neue Materialien herausgebracht:

Flyer: Recht auf Gesundheitsversorgung

Der Flyer unfasst Informationen über das Recht junger geflüchteter Menschen auf diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung, auch wenn keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorliegt, über die behördliche Pflicht jederzeit medizinisch notwendige Versorgung sicherzustellen sowie über die Kostenübernahme für Sprachmittlung. Zudem beschreibt er typische Schwierigkeiten im Umgang mit Behandlungsscheinen, erklärt die rechtlichen Grundlagen und bietet praktische Hinweise für Betroffene, für Fachkräfte in der Sozialarbeit sowie für Arztpraxen – insbesondere dazu, wie vorzugehen ist, wenn Leistungen verweigert oder verzögert werden.

Hier geht es zum kostenlosen Download / zur Bestellung des Flyers.

 

Handreichung: Unabhängige Interessenvertretung bei der Alterseinschätzung

Die Feststellung des Alters ist von entscheidender Bedeutung für die Lebens- und Zukunftschancen von unbegleitet eingereisten jungen Geflüchteten. Sie entscheidet, ob Schutz- und Kinderrechte geltend gemacht werden können. Die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben und Verfahrensstandards weisen jedoch erhebliche Defizite auf, insbesondere hinsichtlich der Sicherstellung einer unabhängigen Interessenvertretung. Eine solche Vertretung ist völker- und unionsrechtlich verbindlich vorgeschrieben. Die bestehende Regelungslücke gewinnt zudem im Kontext der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zusätzlich an Gewicht. Die GEAS-Verordnungen sehen verbindliche Anforderungen an Schutz, Vertretung und Verfahrensgestaltung vor, die spätestens ab Mitte 2026 Anwendung finden und bereits jetzt als Maßstab für die künftige Praxis dienen. Die Handreichung nimmt eine erste Bewertung der möglichen Ausgestaltung einer unabhängigen Interessenvertretung vor und entwickelt konkrete Vorschläge für deren praktische Umsetzung.

Hier geht es zum kostenlosen Download der Handreichung.

 

Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V.

Instagram

Emser Str. 126
12051 Berlin

Tel. 030/2130 08-73

E-Mail: info@ombudschaft-jugendhilfe.de

Wenn Sie diesen Newsletter nicht weiter beziehen wollen, können Sie hier ihre E-Mail-Adresse aus dem Verteiler austragen