Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe e.V.
Newsletter Juli 2026

Petition: "Hamburger Ombudsstelle "OHA!" erhalten - Kinderrechte sichern"

Neue Beratungs- und Ombudsstelle Teilhabe des BRJ e.V. in Berlin

Auswertung der Beratung der Ombudschaft in der Jugendhilfe Baden-Württemberg

Aktualisierte Version: "Informationen zu ombudschaftlichen Strukturen im Bundesnetzwerk" 

Einladung: Fortbildung "Neu in der Ombudschaft" 

Save the Date: Bundesweiter Fachtag "Inklusion braucht Rückenwind - Impulse aus der Ombudschaft für die inklusive Jugendhilfe" 

Artikel: "Unvereinbarkeit von Jugendhilfe (SGB VIII) und freiheitseinschränkenden Maßnahmen nach § 1631b BGB" in Forum Erziehungshilfen 2/26

Positionierung des Paritätischen Gesamtverbands zum Rechtsstatus Leaving Care 

 

Liebe Kolleg*innen und Mitstreiter*innen, sehr geehrte Interessierte,

mit diesem Newsletter senden wir Ihnen anlassbezogen Informationen, Veranstaltungshinweise und Materialien zum Themenfeld Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe und angrenzenden Diskursen.

Mit herzlichen Grüßen
das Team der Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Jugendhilfe

 

Petition: "Hamburger Ombudsstelle "OHA!" erhalten - Kinderrechte sichern"

Die ombudschaftliche Arbeit in Hamburg wird seit 5 Jahren vom BNO-Mitglied „Hamburg - OHA! Verstärker für Kinder- und Jugendrechte“ in Trägerschaft des Verbandes Kinder- und Jugendarbeit Hamburg (VKJHH) geleistet. Hiermit wird die gesetzliche Verpflichtung aus § 9a SGB VIII umgesetzt: Alle Länder müssen sicherstellen, dass es bedarfsgerechte und unabhängige Ombudsstellen gibt, an die sich junge Menschen und ihre Familien bei Konflikten mit der Jugendhilfe wenden können. Neben der konkreten Beratung ist eine wichtige Funktion von Ombudschaft durch fachpolitische Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe beizutragen – dies geschieht auf Basis der Auswertung der Anliegen, mit denen sich Ratsuchende an Ombudsstellen wenden. 

Die ombudschaftliche Arbeit in Hamburg wird von der Fachstelle von „OHA“ koordiniert und die Beratung der jungen Menschen und ihrer Familien schwerpunktmäßig von ehrenamtlichen Ombudspersonen geleistet. Aktuell soll die Ombudsstelle in Hamburg im Zuge einer Ausweitung auf den Themenbereich Kita mittels eines Interessenbekundungsverfahrens vollständig neu ausgeschrieben werden. Eine fachliche Erklärung hierfür ist nicht ersichtlich.

Es wird befürchtet, dass die Neuausschreibung der gesamten Ombudschaft in Hamburg zu einer Neubesetzung führen könnte. Dies hätte weitreichende Folgen: eine Versorgungslücke würde drohen, denn es würde Zeit und Ressourcen kosten, bis eine neue Ombudsstelle eine ähnliche Bekanntheit und Vernetzung erlangt. Die langjährige Fachexpertise der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie das aufgebaute Vertrauen, das junge Menschen und Familien der Ombudsstelle entgegenbringen, könnte verlorengehen. Zudem würden die gewachsenen und etablierten Strukturen in der Hamburger Jugendhilfe in Frage gestellt.

Daher wurde eine Petition gestartet, die folgendes fordert:

  • „Den sofortigen Stopp der geplanten Neuausschreibung der Hamburger Ombudsstelle (in der Kinder- und Jugendhilfe) ‚OHA! Verstärker für Kinder- und Jugendrechte‘.
  • Den Erhalt der bisherigen haupt- und ehrenamtlichen Strukturen und der fachpolitischen Arbeit von ‚OHA!‘ sowie der bestehenden Selbstvertretung innerhalb der Ombudsstelle.
  • Die Erweiterung der bisherigen Ombudsstelle ‚OHA!‘ um den Bereich Kindertagesbetreuung (Kita).“

https://weact.campact.de/petitions/hamburger-ombudsstelle-oha-erhalten-kinderrechte-sichern

Hier kann die Petition unterzeichnet und geteilt werden:

Hamburger Ombudsstelle „OHA!“ erhalten — Kinderrechte sichern | WeAct

 

Neue Beratungs- und Ombudsstelle Teilhabe des BRJ e.V. in Berlin

Die neu beim BJR e.V. eingerichtete Ombudsstelle Teilhabe richtet sich an junge Menschen mit Behinderungen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sowie an deren Angehörige und gesetzliche Vertretungen. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Unterstützung bei der Beantragung, Geltendmachung und Durchsetzung von Leistungen zur schulischen, beruflichen und sozialen Teilhabe. Zwar stehen den Leistungsberechtigten bereits verschiedene Beratungsangebote, beispielsweise durch die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), Verfahrenslots*innen oder Selbsthilfeorganisationen, zur Verfügung. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass insbesondere die Durchsetzung bestehender Leistungsansprüche gegenüber den zuständigen Leistungsträgern häufig mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Ursachen hierfür liegen unter anderem in komplexen Verwaltungsstrukturen, unklaren Zuständigkeitsregelungen, Informationsdefiziten sowie strukturellen Machtasymmetrien zwischen Antragstellenden und Behörden. Diese Faktoren können dazu beitragen, dass gesetzlich verankerte Teilhabeleistungen verzögert oder gar nicht erbracht werden. Vor diesem Hintergrund überträgt die Ombudsstelle des BRJ die in der Kinder- und Jugendhilfe etablierten ombudschaftlichen Grundsätze auf den Bereich der Eingliederungshilfe. 

 

Auswertung der Beratungen der Ombudschaft in der Jugendhilfe Baden-Württemberg

Die Ombudschaft in der Jugendhilfe Baden-Württemberg hat ihre Beratungen der Jahre 2021 - 2024, in denen mehr als 3.000 Einzelfälle beraten wurden, ausgewertet. Entsprechend des fachpolitischen Auftrags der Ombudschaft werden hierdurch strukturelle Problemlagen sichtbar, die jungen Menschen den Zugang zu ihren Rechten erschweren. Auch im präventiven Sinne möchte die Ombudschaft dazu beitragen, die Rechte der jungen Menschen in der Jugendhilfe zu stärken. In der Auswertung der Ombudschaft in der Jugendhilfe Baden-Württemberg zeigt sich insbesondere, dass Übergangsphasen hohe Risiken für biografische Brüche bergen: fehlende Übergangsplanung, kurzfristige Beendigungen von Hilfen oder unzureichende Nachbetreuung waren häufig Inhalte der Konflikte mit der Jugendhilfe,  aufgrund derer die Ombudsstellen in Baden-Württemberg kontaktiert wurden.  Ein weiterer Schwerpunkt der Auswertung bezieht sich auf die Kostenheranziehung zweckgleicher Leistungen. 

Die detaillierte Auswertung und fachliche Einordnung der Zahlen ist in einem Papier veröffentlicht, welches über diesen Link heruntergeladen werden kann. 

 

Aktualisierte Übersicht: "Informationen zu ombudschaftlichen Strukturen im Bundesnetzwerk"

Die jährlich vom BNO veröffentlichten “Informationen zu ombudschaftlichen Strukturen im Bundesnetzwerk” wurden für 2026 aktualisiert. Die Übersicht enthält Informationen zu Anzahl, Organisationsformen, Standorten, Trägerschaft und Ressourcen der im BNO zusammengeschlossenen Ombudsstellen. Die ombudschaftlichen Strukturen im Bundesnetzwerk sind insgesamt von hoher Heterogenität und Dynamik geprägt, unter anderem hinsichtlich der Organisationsstrukturen und der Ressourcen vor Ort.

Auszug aus dem Papier:
”Das Netzwerk, das sich auf zentrale Qualitätskriterien Ombudschaftlicher Arbeit verständigt hat, zählt mit Stand Mai 2026 insgesamt 21 Mitglieds-Ombudsstellen in allen 16 Bundesländern (an 29 Standorten). […] Zum 31.12.2025 zählten die Mitglieder des Bundesnetzwerks im Hauptamt insgesamt 64,22 Vollzeitäquivalente. Darüber hinaus insgesamt 192 ehrenamtliche Ombudspersonen (davon 70 aktiv beratend).”

Link zu dem Papier: https://www.ombudschaft-jugendhilfe.de/kontext/controllers/document.php/6774.b28053.pdf

 

Einladung: Fortbildung "Neu in der Ombudschaft"

26.-28.10.2026, Berlin

Die ombudschaftliche Beratung ist eine vielseitige, spannende und anspruchsvolle Tätigkeit. Die dreitägige Fortbildung „Neu in der Ombudschaft“ hat zum Ziel, Grundlagen und Basiswissen für die ombudschaftliche Arbeit zu vermitteln. Die Teilnehmenden setzen sich auf drei Ebenen vertieft mit der Ombudschaft in der Jugendhilfe auseinander: die Bedeutung der Ombudschaft in der Jugendhilfe, rechtliche Grundlagen sowie Haltung und Gesprächsführung in machtkritischen Beratungskontexten.

Die Fortbildung findet in der Jugendherberge Berlin Ostkreuz statt. Der Tagungsort ist zentral in Berlin Friedrichshain gelegen und durch den Bahnhof Ostkreuz auch für bundesweit Reisende sehr gut angebunden. Optional kann eine Übernachtung im fußläufig erreichbaren a&o Hostel Berlin Friedrichshain hinzugebucht werden.

Die Fortbildung wird vom Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. (BNO) veranstaltet und richtet sich an Ombudspersonen, die neu oder seit maximal 3 Jahren in Ombudsstellen der Kinder- und Jugendhilfe nach § 9a SGB VIII tätig sind.

Weitere Infos entnehmen Sie bitte dem Programm.

Hier geht es zur Anmeldung.

 

Save the Date: Bundesweiter Fachtag "Inklusion braucht Rückenwind - Impulse aus der Ombudschaft für die inklusive Jugendhilfe" am 13.11. in Berlin

Am 13.11. veranstaltet das Bundesnetzwerk Ombudschaft einen bundesweiten Fachtag in Berlin. Im Rahmen des Projektes "Neue Wege - Erkenntnisse aus der Ombudschaft für die inklusive Jugendhilfe" erarbeiten wir,  welche Themen,  Hürden und Entwicklungsbedarfe auf dem Weg zu einer inklusiven Jugendhilfe durch die ombudschaftliche Beratung sichtbar werden. Es fließen die Perspektiven Ombudschaft, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Selbstvertretung ein. Auf dem Fachtag werden die Erkenntnisse vorgestellt und mit den Teilnehmenden diskutiert. 

Weitere Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung folgen demnächst unter diesem Link

 

Artikel: "Unvereinbarkeit von Jugendhilfe (SGB VIII) und freiheitseinschränkenden Maßnahmen nach § 1631b BGB" in Forum Erziehungshilfen 2/26

BNO-Vorstand Peter Schruth hat einen Artikel zur "Unvereinbarkeit von Jugendhilfe (SGB VIII) und freiheitseinschränkenden Maßnahmen nach § 1631b BGB" verfasst, der im Forum Erziehungshilfen 02/26 der IGfH veröffentlicht wurde. 

Der Beitrag setzt sich kritisch mit der in fachpolitischen Diskursen vertretenen Auffassung auseinander, wonach freiheitsentziehende oder freiheitsbeschränkende Unterbringungen nach § 1631b BGB als Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung gemäß § 34 SGB VIII eingeordnet werden. Auf Grundlage einer systematischen Gegenüberstellung der einschlägigen Normen wird aufgezeigt, dass beide Vorschriften unterschiedlichen Regelungszwecken folgen: Während § 34 SGB VIII eine freiwillige, sozialpädagogische Leistung zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und Selbstbestimmung junger Menschen beschreibt, verfolgt § 1631b BGB als familiengerichtlich legitimiertes Schutzinstrument primär gefahrenabwehrrechtliche Zielsetzungen. Vor diesem Hintergrund bewertet Schruth die rechtliche Qualifizierung freiheitsentziehender Maßnahmen als Hilfe zur Erziehung als systematisch nicht tragfähig.

Das Aktionsbündnis gegen Geschlossene Unterbringung unterstützt diese Argumentation und stellt den Artikel auf seiner Website kostenlos zum Download bereit.

 

Positionierung des Paritätischen Gesamtverbands zum Rechtsstatus Leaving Care

Der Paritätische Gesamtverband positioniert sich: "Forderung eines Rechtsstatus „Leaving Care“ und der Stärkung von Selbstvertretungsstrukturen in der Kinder- und Jugendhilfe".

Vor dem Hintergrund aktueller politischer Diskussionen über eine mögliche Einschränkung der Leistungsansprüche junger Volljähriger nach dem SGB VIII spricht sich der Verband ausdrücklich für eine gesetzliche Verankerung des Status „Leaving Care“ aus. Dieser soll mit eigenständigen sozialrechtlichen Leistungsansprüchen verbunden werden, um bestehende Benachteiligungen beim Übergang aus der stationären Jugendhilfe in ein eigenverantwortliches Erwachsenenleben zu reduzieren und die soziale Teilhabe der Betroffenen nachhaltig zu fördern. Darüber hinaus fordert der Paritätische Gesamtverband, Selbstvertretungsorganisationen als eigenständigen Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe anzuerkennen und deren Aufbau sowie Weiterentwicklung aktiv zu unterstützen.

 

 

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