Wunsch- und Wahlrecht
Du darfst mitentscheiden!
Laut Gesetz hast Du ein Wunsch- und Wahlrecht – das heißt:
✅ Du darfst sagen, welche Hilfe Du willst (z. B. WG, Betreutes Wohnen, Hilfe zuhause …)
✅ Du kannst Dir eine passende Einrichtung aussuchen (z. B. in der Nähe, mit besonderen Angeboten)
✅ Das Jugendamt muss Dich über Dein Wunsch- und Wahlrecht dar informieren
✅ Wenn Dein Wunsch abgelehnt wird, muss das gut begründet werden
Auch wenn das Jugendamt entscheidet, ob und wie viel Hilfe Du bekommst: Deine Meinung zählt! Sag, was Du brauchst – Du hast das Recht dazu!
Beispiel 1:
Du sagst: „Ich möchte erstmal in eine Krisenwohngruppe, bis sich zuhause alles beruhigt hat.“
-
Das Jugendamt muss prüfen, ob das geht – und darf das nicht einfach ablehnen.
Beispiel 2:
Du sagst: „Ich will in eine Wohngruppe mit anderen Mädchen und Betreuerinnen, die meine Sprache sprechen.“
-
Wenn’s passende Angebote gibt, soll Dein Wunsch ernst genommen werden.
Das Jugendamt kann Vorschläge machen – aber Du darfst sagen, wenn Dir was nicht passt und eigene Ideen einbringen! Trau Dich – Deine Meinung zählt!
UND: Das Jugendamt darf nicht einfach Hilfen ablehnen, weil eine andere Hilfe günstiger ist und das Jugendamt Geld sparen möchte.
ACHTUNG: Wenn Du jünger als 18 Jahren alt bist, dürfen Deine Sorgeberechtigten sich Hilfen wünschen und aussuchen. Wenn Du über 18 Jahre alt bist, ist es Dein Wunsch- und Wahlrecht.
Kontaktier Deine Ombudsstelle! Sie unterstützen Dich unabhängig, vertraulich und kostenlos bei Problemen mit der Jugendhilfe: Finde Deine Ombudsstelle