Ombudschaft Jugendhilfe
Mist, eine Frist!
Rechte Knowhow für die Jugendhilfe

Wunsch- und Wahlrecht

Du darfst mitentscheiden!

Laut Gesetz hast Du ein Wunsch- und Wahlrecht – das heißt:

✅ Du darfst sagen, welche Hilfe Du willst (z. B. WG, Betreutes Wohnen, Hilfe zuhause …)

✅ Du kannst Dir eine passende Einrichtung aussuchen (z. B. in der Nähe, mit besonderen Angeboten)

✅ Das Jugendamt muss Dich über Dein Wunsch- und Wahlrecht dar informieren

✅ Wenn Dein Wunsch abgelehnt wird, muss das gut begründet werden

Auch wenn das Jugendamt entscheidet, ob und wie viel Hilfe Du bekommst: Deine Meinung zählt! Sag, was Du brauchst – Du hast das Recht dazu!


Beispiel 1:

Du sagst: „Ich möchte erstmal in eine Krisenwohngruppe, bis sich zuhause alles beruhigt hat.“

  • Das Jugendamt muss prüfen, ob das geht – und darf das nicht einfach ablehnen.

Beispiel 2:

Du sagst: „Ich will in eine Wohngruppe mit anderen Mädchen und Betreuerinnen, die meine Sprache sprechen.“

  • Wenn’s passende Angebote gibt, soll Dein Wunsch ernst genommen werden.


Das Jugendamt kann Vorschläge machen – aber Du darfst sagen, wenn Dir was nicht passt und eigene Ideen einbringen! Trau Dich – Deine Meinung zählt! 

UND: Das Jugendamt darf nicht einfach Hilfen ablehnen, weil eine andere Hilfe günstiger ist und das Jugendamt Geld sparen möchte.

ACHTUNG: Wenn Du jünger als 18 Jahren alt bist, dürfen Deine Sorgeberechtigten sich Hilfen wünschen und aussuchen. Wenn Du über 18 Jahre alt bist, ist es Dein Wunsch- und Wahlrecht.

Du darfst nicht mitentscheiden oder hast noch Fragen?

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