Fristen und Widerspruch
Du bist nicht machtlos!
Wenn das Jugendamt eine Hilfe ablehnt oder nicht verlängert, kannst Du (oder Deine Sorgeberechtigten) Widerspruch einlegen – also sagen: „Ich bin nicht einverstanden!“ Dafür hast Du 28 Tage Zeit. Schreib dem Jugendamt kurz, dass Du die Entscheidung nicht okay findest – das reicht erstmal. Wichtig: schriftlich und mit Datum! Im Anschluss musst Du in einem Schreiben erklären, warum Du nicht einverstanden bist. Deine Ombudsstelle hilft Dir kostenlos, wenn Du unsicher bist oder Hilfe beim Schreiben brauchst.
Das Jugendamt muss schriftlich antworten und auf Deine Argumente eingehen. Wenn das Jugendamt bei seiner Entscheidung bleibt (also Deinen „Widerspruch ablehnt“), kannst Du vor Gericht dagegen klagen – das kostet Dich nichts, aber Du brauchst dafür rechtliche Unterstützung.
In Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt musst Du beim Landesjugendamt einen „Überprüfungsantrag“ (ein anderes Wort für Widerspruch) stellen: Das heißt, Du lässt das Landesjugendamt die Entscheidung von Deinem Jugendamt überprüfen.
Trau Dich – Du hast Rechte!
Kontaktier Deine Ombudsstelle! Sie unterstützen Dich unabhängig, vertraulich und kostenlos bei Problemen mit der Jugendhilfe: Finde Deine Ombudsstelle