Ombudschaft Jugendhilfe
Mist, eine Frist!
Rechte Knowhow für die Jugendhilfe

Hilfeende bei Volljährigkeit?

WTF for real! Das geht so gar nicht. Das steht auch so im Gesetz. In § 41 SGB VIII „Hilfen für junge Volljährige“ ist beschrieben, dass…

-   du so lange Jugendhilfe bekommen sollst, wie du sie noch brauchst (maximal bis zu deinem 27. Lebensjahr)

-   das Jugendamt dich ein Jahr vor Hilfeende über diese Möglichkeit informieren muss.

Lass dich also nicht aus der Jugendhilfe rausekeln. Du hast Rechte – auch als junge*r Volljährige*r!

Good to know: 

Du hast auch nach Beendigung der Jugendhilfe ein Recht darauf für einen bestimmten Zeitraum von Jugendamt beraten und unterstützt zu werden – das steht in § 41a „Nachbetreuung“. Und solltest du merken, dass die Beendigung der Jugendhilfe doch zu früh war und du weiter Unterstützung brauchst, gibt es eine „Coming back – Option“ (§ 41 Abs. 1 Satz 3).

Du hast ein ähnliches Problem oder noch Fragen?

Kontaktier Deine Ombudsstelle! Sie unterstützen Dich unabhängig, vertraulich und kostenlos bei Problemen mit der Jugendhilfe: Finde Deine Ombudsstelle