Ombudschaft Jugendhilfe
Mist, eine Frist!
Rechte Knowhow für die Jugendhilfe

Mitwirkungspflicht?

Nope, das darf das Jugendamt wirklich nicht. Passiert aber leider häufig.

Mitwirkung in der Jugendhilfe heißt: Du redest mit, sagst deine Meinung und bringst dich ein. 

Es geht schließlich um dein Leben. Damit die Jugendhilfe und die vereinbarten Hilfeziele auch für dich Sinn machen, ist es also wichtig, dass du bei den Hilfeplangesprächen gehört und beteiligt wirst. 

Wenn du nämlich dauerhaft gar nicht mitmachst, kann es sein, dass eine Hilfe nicht weitergeführt wird – aber vorher muss das Jugendamt mit dir sprechen und im besten Fall eine passendere Hilfe finden und mir dir zusammen realistische Ziele vereinbaren.

Du hast ein ähnliches Problem oder noch Fragen?

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