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Berlin: Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft sucht Fachreferent*in
Fortbildungsangebot des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe 2025
Auszeichnung der Teilnehmer*innen des BNO-Projekts „Mist, eine Frist“ im Nachgang zum DJHT
Stellungnahmen zu Aussagen von Friedrich Merz beim Kommunalkongress des DStGB am 03.06.2025 in Berlin
Fachtag „Konflikte in der Pflegekinderhilfe - Zusatzkraft durch Ombudschaft“ am 12.01.2026 in Berlin
Stellungnahme des Careleaver e. V. zum Film „Im Prinzip Familie“
Ergebnisse der BuMF-Onlineumfrage 2024: Situation junger Geflüchteter verschärft sich deutlich
Fachliteratur zu Ombudschaft in der Jugendhilfe
Liebe Kolleg*innen und Mitstreiter*innen, sehr geehrte Interessierte,
mit diesem Newsletter senden wir Ihnen anlassbezogen Informationen, Veranstaltungshinweise und Materialien zum Themenfeld Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe und angrenzenden Diskursen.
Mit herzlichen Grüßen
das Team der Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Jugendhilfe
=> Stundenumfang: 30 Wochenstunden; zum 01.09.2025
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. (BNO) ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Bundeskoordinierungsstelle ist die Geschäftsstelle des Netzwerks und fungiert als fachpolitische Interessenvertretung für Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe. Für die Bundeskoordinierungsstelle in Berlin suchen wir: ein*e qualifizierte*n Fachreferent*in für eine Stelle mit einem Stundenumfang von 30 Wochenstunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte als pdf (eine Datei) ausschließlich per E-Mail bis zum 14.07.2025 an vorstand@ombudschaft-jugendhilfe.de. Die Bewerbungsgespräche finden voraussichtlich bereits der KW 30 statt.
Weitere Informationen finden Sie in der Stellenausschreibung.
Weitere Stellenangebote im Bereich der Ombudschaft in der Jugendhilfe finden Sie hier.
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe (BNO) bietet in Zusammenarbeit mit Ombudsstellen und externen Expert*innen regelmäßig Fort- und Weiterbildungen für Haupt- und Ehrenamtliche in der ombudschaftlichen Praxis auf Grundlage der Qualitätskriterien des ombudschaftlichen Selbstverständnisses an. Haupt- und ehrenamtliche Fachkräfte der Mitgliedsorganisationen haben jährlich die Möglichkeit, in vier Modulen Grundlagenwissen im Rahmen des Basisveranstaltungen zu erwerben.
Zusätzlich sind regelhaft Vertiefungsangebote zu spezifischen Fragestellungen geplant, in denen aktuelle Entwicklungen der Kinder- und Jugendhilfe aufbereitet werden, um die Erkenntnisse für die ombudschaftliche Beratung im Sinne der Adressat*innen nutzbar zu machen.
In diesem Jahr fördert die CMS- Stiftung im Sinne ihrer Leitlinie „Zugang zum Recht. Für alle“ vier Rechtsschulungen für Haupt- und Ehrenamtliche des BNO im Rahmen des Vertiefungsangebots zu verwaltungsrechtlichen Spezifika und angrenzenden Rechtsgebieten; unter anderem zum Datenschutz, zum §1631b BGB (freiheitsentziehende Maßnahmen) und zur Bedeutung des Personensorgestatus in der ombudschaftlichen Beratungspraxis.
Die Übersicht zum laufenden Fortbildungsprogramm finden Sie auf der Homepage des Bundesnetzwerks. Gesondert gekennzeichnete Veranstaltungen, insbesondere auch der Mitgliedsorganisationen des BNO, stehen allen Interessierten und Fachkräften aus der Kinder- und Jugendhilfe offen. Teilnahmebedingungen und Kosten können den Hinweisen der jeweiligen Veranstalter*innen entnommen werden.
Im Projekt des BNO „Mist, eine Frist – Rechte Knowhow in der Jugendhilfe“ haben sich junge Menschen aus der Jugendhilfe für junge Menschen in der Jugendhilfe über ein halbes Jahr ausgetauscht und gemeinsam Rechtsfragen gebündelt sowie Jugendhilfeerfahrungen auf die Momente reflektiert und geprüft, in denen das Wissen um die eigenen Anspruchsrechte zentral für den gelungenen Hilfeverlauf aus Adressat*innenperspektive ist. Dank der Förderung der Postcode Lotterie sind diese Ergebnisse nun unter www.mist-eine-frist.de für junge Menschen als empowernde und verständliche Hilfestellung zugänglich.
Höhepunkt und Abschluss des Projekts war die Präsentation der Projektergebnisse und der Forderungen der jungen Menschen an die Fachkräfte der Jugendhilfe im Rahmen der Veranstaltung „Ombudschaft. Macht. Beteiligung - Die Bedeutung von Ombudsstellen für die Konfliktklärung, Empowerment und Selbstvertretung junger Menschen in der Jugendhilfe“ auf dem 18. DJHT in Leipzig. Als eine der insgesamt viel zu wenigen Veranstaltungen des Fachkongresses, in denen junge Menschen selbst zu Wort kamen, explizierten die Vertreterinnen* des Projektes aus ihrer Erfahrungsexpertise, dass Rechte zu haben allein nicht reicht, sie müssen auch bekannt und verständlich sein, um sie für sich und andere durchsetzen zu können. Beeindruckend machten die Referent*innen zahlreiche Fallstricke deutlich, zu denen sich junge Menschen insbesondere in stationären Hilfen, aber auch in der Bedarfserhebung und Hilfeplanung, verhalten müssen. Ihr gut begründetes Plädoyer für eine wirklich bedarfsgerechte Jugendhilfe (auch in den Übergängen des Erwachsenwerdens) und nach Fachkräften beim freien und öffentlichen Träger, deren Haltung und Handlungen partizipativ und am Wohl junger Menschen ausgerichtet sind, bewegten die 100 Teilnehmer*innen der Fachveranstaltung wahrnehmbar: Die Stimmen der jungen Menschen wurden als „Inspirierendster Vortrag des Fachkongresses“ bei der Socialmedia- Abstimmung der Veranstalter*innen des DJHT auf Instagram ausgezeichnet!
Die Aussage von Friedrich Merz am 03.06.2026 beim DStGB, jährliche Ausgabensteigerungen von über 10 % in der Jugendhilfe seien „nicht länger akzeptabel“, hat für Furore gesorgt. Sie verkennt „die Ursachen dieser Entwicklung ebenso wie die verfassungsrechtlich und gesetzlich verankerte Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe“, so die Ombudsstelle „OHA!“ aus Hamburg in ihrer Stellungnahme dazu. Weiter heißt es: „Aus Sicht der Ombudsstelle zeigt sich klar: Die steigenden Kosten spiegeln nicht etwa eine Überversorgung wider, sondern einen gestiegenen Bedarf – verursacht durch gesellschaftliche Schieflagen, prekäre Lebensverhältnisse, psychische Belastungen, überforderte Systeme und oft auch politisches Nichthandeln. Neben der Verdichtung sozialer Problemlagen trägt insbesondere auch die zunehmende Fokussierung auf Einzelfallhilfen – zulasten einer präventiven Logik – zur Kostendynamik bei. Jugendhilfe reagiert zunehmend im Modus des Kinderschutzes gemäß § 8a SGB VIII, statt früher und strukturstärkend zu unterstützen. Nicht zu vergessen: Der größte Einzelposten in der Kinder- und Jugendhilfe bleibt seit Jahren die Kindertagesbetreuung. (…) Die Debatte um „zu hohe Kosten“ lässt außer Acht, dass hinter jedem Euro ein Kind, ein junger Mensch, Familiensysteme, Erziehungsverantwortliche oder Sorgegemeinschaften stehen, die Unterstützung brauchen. Jugendhilfe ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzlich garantierte Antwort auf konkrete Notlagen und ein Beitrag zur Realisierung fundamentaler Rechte. Das gilt nicht nur für individuell einklagbare Leistungen wie Hilfen zur Erziehung oder Kindertagesbetreuung, sondern ebenso für Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit oder Familienbildung. (…)“ Zur vollständigen Stellungnahme von OHA!.
Die Erziehungshilfefachverbände AFET, BvkE, EREV und IGfH wenden sich in einem Offenen Brief an Bundeskanzler Merz und stellen klar, der Anstieg der Kosten kann zum einen „insbesondere mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung begründet werden und lässt sich andererseits auf die Tarifentwicklungen sowie die allgemeinen Preissteigerungen zurückführen.“ Weiterhin wird erklärt: „Setzt man die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP), so ist festzustellen, dass der Anteil zwischen 2021 und 2023 bei 1,7 % auf einem gleichbleibenden Niveau liegt“. Gleichwohl weisen die Erziehungshilfefachverbände deutlich darauf hin, dass es an der Zeit ist, die „Aufwendungen in der Kinder- und Jugendhilfe als Investition in eine zukunftsfähige Gesellschaft anzuerkennen und nicht als konsumtive Ausgaben zu verstehen.“ Der offene Brief steht hier zum Download zur Verfügung.
Im Rahmen des Projektes "Ombud-was??!??" der Reihe "Jugendhilfe nachgefragt!" des Kompetenzzentrums Pflegekinder, bei dem das BNO Kooperationspartner ist, setzt sich eine Gruppe junger Menschen aus Pflegefamilien/Careleaver:innen mit dem Prinzip der Ombudschaft auseinander, während sich Ombudsleute mit den Spezifika der Pflegekinderhilfe beschäftigen. Die Careleaver:innen haben bundesweit Ombudsstellen besucht und interviewt und gemeinsam mit Ombudsleuten die Inhalte des Fachtages erarbeitet. Ausgehend von den hierbei entstandenen Erfahrungen und aufbauend auf dem Dialog zwischen Careleaver*innen und Ombudsleuten zeigt der Fachtag auf, was Kinder und Jugendliche bestärkt und wie Ombudschaft hilfreich sein kann. Alle Interessierten sind eingeladen, sich an diesem Austausch zu beteiligen: In Diskussionen, Workshops, Ausstellungen und einem Podcast werden zahlreiche Themen in verschiedenen Formaten behandelt. Zusätzlich werden viele Ombudsstellen der Jugendhilfe aus ganz Deutschland sich und ihre Arbeit vorstellen. Zielgruppe des Fachtages sind Fachkräfte der Pflegekinderhilfe in Jugendämtern oder bei freien Trägern, Pflegekinder und ihre Familien und alle weiteren Interessierten.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Der Dokumentarfilm „Im Prinzip Familie“ über eine stationäre Jugendhilfe-Einrichtung in Brandenburg läuft seit dem 05.06.2025 bundesweit in Kinos und hat, neben einem breiten Echo in Medien und auf Social Media, auf dem Leipziger Filmfestival unter anderem den „ver.di-Preis für Solidarität, Menschlichkeit und Fairness“ gewonnen. Der Careleaver e.V. hat zum offiziellen Filmstart eine differenzierte Stellungnahme veröffentlicht. In dieser fordert er Aufklärung und eine Auseinandersetzung zu als kritisch zu betrachtenden Aspekten des Films, insbesondere auch mit Blick auf dessen weitere Rezeption . Der Careleaver e. V. schreibt auf seiner Website: „In der vergangenen Wochen haben wir im Careleaver e.V. intensive Diskussionen über den Film „Im Prinzip Familie“ geführt. (…) Unsere Gespräche drehten sich schließlich um zentrale Fragen: Wo war die Verantwortung des Jugendamtes beim Schutz intimer, potenziell traumatischer Erfahrungen, die nun öffentlich einsehbar sind? Welche Verantwortung trägt eine Dokumentation? Wo liegen ihre Grenzen? Wie auch in vielen Akten aus der Jugendhilfe wird Verhalten oft einseitig interpretiert – der Blick auf uns erscheint selbstverständlich, selten wird unsere Perspektive maßgeblich für politisches Handeln. (…)
Wir fordern daher mehr Transparenz, verbindliche Schutzkonzepte und eine Jugendhilfe, die sich verändert – auch im Hinblick darauf, wie über sie berichtet wird. Denn Geschichten über Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen sind niemals neutral. Sie müssen mit größter Sorgfalt, Respekt und Bestimmung der jungen Menschen erzählt werden. Das Wissen, dass gesellschaftliche Strukturen von Gewalt geprägt sind und nicht absehbar ist, was in der Öffentlichkeit auf solch einen Film folgt, steht dem voran. Mit Einbeziehung einer Selbstvertretung hätten diese sensiblen Blickwinkel in die Diskussion und Entscheidungen Einzug gefunden. Da dies hier leider nicht erfolgt ist war uns klar, dass wir uns als Verein hierzu gemeinsam äußern wollen, weshalb die nachfolgende Stellungnahme entstanden ist.“
Die dazugehörige Stellungnahme behandelt die vier Punkte „Die Stimmen der Betroffenen und ihr Alter“, „Die ausnahmslos positive Berichterstattung“, „Darstellung expliziter und implizier Gewalt“ sowie „Darstellung von Menschen, die in der stationären Jugendhilfe aufwachsen“ und entwickelt hieraus offene Fragen.
Die Ergebnisse der aktuellen Umfrage des Bundesfachverbands Minderjährigkeit und Flucht (BumF), die mit 700 Fachkräften durchgeführt wurde, verdeutlichen eine zunehmende Verschärfung der Situation junger Geflüchteter. Die Befragung wird seid vielen Jahren jährlich durchgeführt; zu den Ergebnissen aus 2024 schreibt der BumF: „Gewalt- und Rassismuserfahrungen nehmen zu, ebenso der Ausschluss vom regulären Schulunterricht. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein deutlicher Rückschritt bei Schutz, Bildung und Teilhabe. Asyl- und Versorgungssysteme gestalten sich immer restriktiver. Es entsteht eine Spirale des Drucks, die sich zunehmend auf die Resilienz und psychische Stabilität der jungen Menschen und ihrer Begleiter*innen auswirkt. Politische Maßnahmen wie etwa die GEAS-Reform, Zurückweisungen an Binnengrenzen oder die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten verdeutlichen eine Politik der Abschottung und Abschreckung. Diese Entwicklungen wirken tief in die Praxis der Jugendhilfe hinein. Verfahren werden restriktiver, Hilfen gekürzt oder verweigert, das Kindeswohl – etwa beim Familiennachzug – vielfach nicht mehr als handlungsleitend wahrgenommen. Zugleich zeigt die Umfrage, dass Fachkräfte sich an der Seite der jungen Menschen mit viel Kraft und Engagement Entrechtungen entgegenstellen. Außerdem formulieren sie Erfahrungen aus ihrer Praxis dazu, was aus ihrer Sicht Teilhabe ermöglicht und die jungen Menschen stärkt.“
https://b-umf.de/veranstaltungen/ergebnisse-der-bumf-fachkraefteumfrage-2024/
Die Umfrage steht hier zum Download zur Verfügung und ist gedruckt bestellbar.
Auf der Seite des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V. finden Sie unter „Fachinformationen“ den Bereich Fachliteratur mit Fachbeiträgen zu Ombudschaft in der Jugendhilfe und angrenzenden Themenfeldern:
Aktuelle Veröffentlichung: Manzel, Melissa & Tomaschowski, Lydia (2025): Ombudschaftliche Beratung im Kontext ambulanter Eingliederungshilfen. Einblicke und Erkenntnisse aus 2023. In: Das Jugendamt Heft 4/ 2025, S. 163 - 168
Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V.Emser Str. 126 Tel. 030/2130 08-73 E-Mail: info@ombudschaft-jugendhilfe.de |
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