Stellungnahme des BNO zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG)
Zu dem am 12.08.2026 vom BMBFSFJ veröffentlichten Regierungsentwurf des Ersten Gesetztes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) hat das BNO eine Stellungnahme veröffentlicht. Das BNO kommentiert zentrale Punkte des Gesetzentwurfs aus Sicht des Selbstverständnisses und der Praxis der Ombudschaft in der Jugendhilfe.
Das BNO bedauert, dass der Regierungsentwurf keine verbindliche und flächendeckende Umsetzung der angestrebten Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe enthält. Denn Anlass und Ziel der Reform, vorangegangener Entwürfe, und des begleitenden Fachdiskurses war ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderung – auch, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Das BNO bedauert weiterhin, dass der Regierungsentwurf in wesentlichen Punkten weniger auf eine inklusive, bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe, sondern stark auf Kosteneinsparungen und Entlastung der Verwaltung abzielt. Das BNO warnt davor, auch wenn Einsparungen grundsätzlich notwendig sein mögen, diese auf Kosten bedarfsgerechter Hilfen junger Menschen und ihrer Familien durchzuführen, und weist auf einen damit einhergehenden drohenden Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe hin.
Für die Verbesserung der Lebenssituation und Schaffung positiver Lebensbedingungen sowie gleichberechtigter Teilhabe von benachteiligten jungen Menschen und Familien mit und ohne Behinderung ist aus Sicht des BNO eine Stärkung von sozialraumorientierten, infrastrukturellen Angeboten auf jeden Fall angezeigt; diese darf aber nicht in Konkurrenz zu individuellen Hilfen stehen.
zur Stellungnahme (pdf)[1]
Links:
- https://www.ombudschaft-jugendhilfe.de/kontext/controllers/document.php/6792.7d1935.pdf