Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe RLP kommentiert Entwurf zum Landesausführungsgesetz
21.08.2025
Die Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe RLP e.V.[1] hat eine Stellungnahme zum Entwurf § 19a LAG-E Rheinland-Pfalz verfasst. Darin heisst es:
"Der vorliegende Entwurf setzt wichtige Grundlagen für die Verankerung regionaler Ombudsstellen in Rheinland-Pfalz. Wesentlich für die erfolgreiche Umsetzung sind jedoch eine klare Streichung des Haushaltsvorbehalts, die dauerhafte Vollfinanzierung mit Orientierung am tatsächlichen Bedarf der Ratsuchenden, die Sicherung der Unabhängigkeit und der Qualitätsstandards sowie eine verbindliche Informations- und Kooperationspflicht der Träger."
[Zur Stellungnahme (PDF)][2]
Links:
- http://www.ombudsstelle-rlp.de/
- https://www.ombudschaft-jugendhilfe.de/kontext/controllers/document.php/6749.883b1a.pdf