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Rechtsgutachten zur Implementierung von ombudsschaftlichen Ansätzen der Jugendhilfe im SGB VIII von Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner

Rechtsgutachten_2012.pdf

Initiativen im Netzwerk

Netzwerk: Recht bekommen, Projekt der Caritas und Diakonie in Hessen

Andrea Schaller
Diakonisches Werk in Kurhessen-Waldeck e.V.
Kölnische Str. 136 34119 Kassel
Telefon: 0561 - 1095-113
E-Mail: a.schaller@dwkw.de

Jürgen Hartmann-Lichter
Caritasverband für die Diözese Limburg e. V.
Graupfortstraße 5 65549 Limburg
Telefon: 06431 - 997-202
E-Mail: juergen.hartmann@dicv-limburg.de

Das Netzwerk: Recht bekommen ist ein Projekt der Caritas und Diakonie in Hessen, befristet auf 3 Jahre (Projektlaufzeit: 01.09.2007-31.08.2010).

"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" (§ 1 SGB VIII).

Nach diesem Grundsatz handelt das Jugendamt mit seinen vielfältigen Aufgaben. Dabei muss es die Wünsche und Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern/ Sorgerechtsberechtigten berücksichtigen. Die dafür einzusetzenden finanziellen Mittel müssen angemessen sein.

In der Praxis ist es nicht immer einfach, einen Konsens zwischen den Interessen von Kindern, Jugendlichen, deren Eltern/ Sorgerechtsberechtigten und dem Jugendamt herzustellen.

Das Netzwerk: Recht bekommen will junge Menschen und ihre Eltern/Sorgerechtsberechtigten bei der Wahrnehmung ihrer Rechtsansprüche im Rahmen des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - unterstützen. Die Berater(innen) im Netzwerk werden nicht an Stelle der/des Anspruchsberechtigten tätig, sondern unterstützen sie/ihn durch Hilfe zur Selbsthilfe.

Ziel ist es dabei Konflikte möglichst früh zu erkennen, zu bearbeiten und einen Interessenausgleich herzustellen, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Das Netzwerk: Recht bekommen unterstützt Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Eltern/Sorgerechtsberechtigten in den Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung von Caritas und Diakonie in Hessen:

  • bei Konflikten mit dem Jugendamt,
  • wenn ihre Belange im Hilfebedarf nicht ausreichend berücksichtigt werden,
  • wenn sie ihre Position als gleichberechtigte Gesprächspartner bei Verfahren der Hilfeentscheidung und Hilfegewährung als gefährdet sehen.

Das Netzwerk: Recht bekommen unterstützt bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Leistungen nach dem SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe. Diese können auch im Kontext zu Ansprüchen gemä?? SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB III (Arbeitsförderung) und SGB XII (Sozialhilfe) stehen.

Die drei aufeinander aufbauenden Unterstützungsangebote des Netzwerks: Recht bekommen sind:

  • die interne Beratung durch die Einrichtung
  • die externe Beratung der Einrichtung durch eine dritte Person
  • die Koordinierungsstelle, die sich au??erhalb der Einrichtung befindet

Die interne Beratung unterstützt die jungen Menschen und ihre Eltern/ Sorgerechtsberechtigten im Vorfeld, das hei??t bevor es zu Konflikten kommt. Die externe Beratung kann angerufen werden, wenn die unmittelbar Beteiligten keine Lösung des Konflikts und keinen Interessenausgleich erzielen konnten. Die Aufgabe der externen Beratung ist es, Vermittlungs- und Konfliktlösungsbemühungen aus einer "externen Perspektive" zu fördern.

Ist durch das begleitende Angebot der internen und externen Berater(innen) keine Lösung des Konflikts möglich, dann kann über die Koordinierungsstelle des "Netzwerks" eine kostenlose Rechtsberatung vermittelt werden, um eine rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes durch eine/n Rechtsanwalt(in) zu erhalten.

Die Koordinierungsstelle hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit im Netzwerk zu organisieren, zu begleiten und gegebenenfalls weitere Unterstützung anzubieten.

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