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Rechtsgutachten zur Implementierung von ombudsschaftlichen Ansätzen der Jugendhilfe im SGB VIII von Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner

Rechtsgutachten_2012.pdf

Gutachten

Rechtsgutachten zur Implementierung von ombudschaftlichen Ansätzen der Jugendhilfe im SGB VIII

Im Auftrag der Netzwerkstelle "Ombudschaft in der Jugendhilfe" hat Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner ein Rechtsgutachten zur Implementierung von ombudschaftlichen Ansätzen der Jugendhilfe im SGB VIII geschrieben.
Die Bedeutung dieses Gutachtens liegt aus unserer Sicht darin, dass für die diesbezüglich aktuelle rechtsdogmatische Fachdebatte begriffliche Klärungen und wesentliche Umsetzungshinweise gegeben werden.
Ein Vorschlag beeinhaltet die strukturelle Anbindung von Ombudsstellen an den Landesjugendhilfeausschuss.

Rechtsgutachten_2012.pdf

Ombuds- und Beschwerdestellen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

Im Auftrag des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) hat Ulrike Urban-Stahl eine Expertise zu Ombuds- und Beschwerdestellen in der Jugendhilfe in Deutschland geschrieben. Die Expertise ist eine Bestandsaufnahme der bestehenden Ombuds- und Beschwerdestellen unter besonderer Berücksichtigung des möglichen Beitrags zum"Lernen aus Fehlern im Kinderschutz".

Expertise_Beschwerdestellen_2010.pdf

"Zur Rechstqualität des §22 Abs. 2a SGB II für junge Volljährige mit Verselbständigungsbedarf"

Das Rechtsgutachten wurde im Rahmen des Projektes Auszugsberatung für junge Volljährige" von Peter Schruth erstellt , Zusammenfassungen erschienen in "jugendsozialarbeit aktuell", Nr. 81, August 2008 und ZKJ Nr.9/2008

Rechtsgutachten_Paragraph_22_Abs._2a_SGB_II.pdf

Gutachten zur Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII) - Prof. Dr. Dr. h.c. Wiesner

Der BRJ e.V. hat lange gekämpft, um als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt zu werden. Hintergrund des jahrelangen Streits mit der Jugendsenatsverwaltung von Berlin war der Einwand der Senatsverwaltung, der BRJ e.V. würde lediglich Rechtshilfe anbieten, aber keine Jugendhilfe. Im Rechtsstreit vor der 18. Kammer des Verwaltungsgerichtes Berlin wurde im Mediationsverfahren beschlossen, dass ein Rechtswissenschaftler des Fachbeirates des BRJ eine rechtlich fundierte Begründung zur Thematik abgibt, die dann gegebenenfalls von der Senatsverwaltung anerkannt werde und den Streit beendet. Prof. R. Wiesner hat dies freundlicherweise für den Fachbeirat des BRJ übernommen. Nun ist auch jugendhilferechtlich geklärt, dass Initiativen wie der BRJ Jugendhilfeleistungen im Sinne des § 75 SGB VIII erbringen.

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"Förderung und Hilfen für Schüler/innen bei Vorliegen von Dyskalkulie, Legasthenie oder ADHS durch die Schule und nach § 35a KJHG"

Das Rechtsgutachten wurde von Herrn Benjamin Raabe erstellt.

 

 

Gutachten__35a_SGB_KJHG.pdf

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